Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Einzelrichters der
13. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 10. Oktober 2002 unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 730,86 € sowie an die Widerbeklagte zu 2. 560,68 € zu zahlen, diese Beträge hat die Beklagte zu 3. seit dem 22. September 2000, die Beklagte zu 1. seit dem 24. November 2000 und der Beklagte zu 2. seit dem 25. November 2000 in Höhe von 4 % zu verzinsen;
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|