AG Erkelenz - Urteil vom 01.07.2005
15 C 21/05
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 1 Abs. 2 § 3 Abs. 1 § 4 Abs. 1 ;
Fundstellen:
Schaden-Praxis 2005, 406

Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf einer Autobahn

AG Erkelenz, Urteil vom 01.07.2005 - Aktenzeichen 15 C 21/05

DRsp Nr. 2008/11093

Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf einer Autobahn

Kommt es auf einer Autobahn zu einem Auffahrunfall, so trifft das auffahrende Fahrzeug die volle Haftung, wenn es nicht beweisen konnte, dass das vorausfahrende Fahrzeug plötzlich und grundlos gebremst hat.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 1 Abs. 2 § 3 Abs. 1 § 4 Abs. 1 ;
Fundstellen
Schaden-Praxis 2005, 406