Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall beim Überholen
OLG Hamm, Urteil vom 15.03.1995 - Aktenzeichen 3 U 159/94
DRsp Nr. 1996/3842
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall beim Überholen
Befindet sich ein Fahrzeug in einem Überholvorgang und schert eines der überholten Fahrzeuge ebenfalls zum Überholen aus, so ist von einer Haftungsverteilung von 1/3 zu 2/3 zu Lasten des überholten Fahrzeugs auszugehen.