Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall im Anschluss an einen Überholvorgang
OLG München, Urteil vom 24.01.1975 - Aktenzeichen 10 U 3832/74
DRsp Nr. 1994/12871
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall im Anschluss an einen Überholvorgang
Überholt ein Kraftfahrzeug zwei andere Fahrzeuge, um sich unmittelbar nach Abschluss des Überholvorgangs rechts einzuordnen und nach rechts in eine Grundstückseinfahrt einzubiegen und kommt es zu einem Auffahrunfall, so ist eine Haftungsverteilung von 20 : 80 zu Lasten des vorausfahrenden, in die Grundstückseinfahrt einbiegenden Fahrzeugs gerechtfertigt.