OLG München - Urteil vom 24.01.1975
10 U 3832/74
Normen:
StVG § 7 § 17 ;
Fundstellen:
VersR 1976, 693

Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall im Anschluss an einen Überholvorgang

OLG München, Urteil vom 24.01.1975 - Aktenzeichen 10 U 3832/74

DRsp Nr. 1994/12871

Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall im Anschluss an einen Überholvorgang

Überholt ein Kraftfahrzeug zwei andere Fahrzeuge, um sich unmittelbar nach Abschluss des Überholvorgangs rechts einzuordnen und nach rechts in eine Grundstückseinfahrt einzubiegen und kommt es zu einem Auffahrunfall, so ist eine Haftungsverteilung von 20 : 80 zu Lasten des vorausfahrenden, in die Grundstückseinfahrt einbiegenden Fahrzeugs gerechtfertigt.

Normenkette:

StVG § 7 § 17 ;
Fundstellen
VersR 1976, 693