Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Kläger zu 1) und 3) gegen das am 13.01.2014 verkündete Urteil der Einzelrichterin des Landgerichts Dortmund (
Die Kläger zu 1) und 3) erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme binnen drei Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses.
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