Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall nach Anfahren bei Grünlicht
AG Menden, Urteil vom 12.07.1995 - Aktenzeichen 4 C 165/95
DRsp Nr. 1996/3952
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall nach Anfahren bei Grünlicht
Kommt es nach dem Anfahren mehrerer Fahrzeuge an einer auf Grün schaltenden Lichtzeichenanlage zu einem Auffahrunfall, weil das vorausfahrende Fahrzeug abgewürgt wird, so ist von einer Haftungsverteilung von 1/4 zu 3/4 zu Lasten des auffahrenden Fahrzeugs auszugehen.