AG Moers - Urteil vom 20.04.2005
555 C 119/04
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 4 Abs. 1 S. 2 ;
Fundstellen:
Schaden-Praxis 2005, 370

Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall nach Anfahren mehrerer Fahrzeuge vor einer Lichtzeichenanlage

AG Moers, Urteil vom 20.04.2005 - Aktenzeichen 555 C 119/04

DRsp Nr. 2008/11121

Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall nach Anfahren mehrerer Fahrzeuge vor einer Lichtzeichenanlage

Kommt es zu einem Auffahrunfall, weil ein Fahrzeug nach Anzeigen von Grün an einer Lichtzeichenanlage anfährt, sofort darauf aber wieder grundlos abbremst, so trägt das auffahrende Fahrzeug eine Mithaftung von 25%, da es der Pflicht zur besonderen Aufmerksamkeit und erhöhter Bremsbereitschaft nicht nachgekommen ist.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 4 Abs. 1 S. 2 ;
Fundstellen
Schaden-Praxis 2005, 370