OLG Karlsruhe - Urteil vom 26.03.1982
10 U 245/81
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 § 17 ;
Fundstellen:
VRS 62, 408
VersR 1982, 1205

Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall und nicht funktionierenden Bremsleuchten des vorausfahrenden Fahrzeugs

OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.03.1982 - Aktenzeichen 10 U 245/81

DRsp Nr. 1994/11497

Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall und nicht funktionierenden Bremsleuchten des vorausfahrenden Fahrzeugs

Bei einem Auffahrunfall ist von einer Haftungsverteilung von 1/3 zu 2/3 zu Lasten des vorausfahrenden Fahrzeugs auszugehen, wenn dessen Bremslichter nicht funktioniert haben.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1 § 17 ;
Fundstellen
VRS 62, 408
VersR 1982, 1205