Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall wegen eines die Fahrbahn überquerenden Eichhörnchens
AG St. Ingbert, Urteil vom 18.09.1986 - Aktenzeichen 3 C 617/85
DRsp Nr. 1994/15931
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall wegen eines die Fahrbahn überquerenden Eichhörnchens
Kommt es zu einem Auffahrunfall, weil das vorausfahrende Fahrzeug wegen eines über die Fahrbahn laufenden Eichhörnchens stark abbremst, so ist eine hälftige Schadensteilung angemessen.