AG St. Ingbert - Urteil vom 18.09.1986
3 C 617/85
Normen:
StVG § 17 Abs. 1 Satz 2 ;
Fundstellen:
ZfS 1986, 353
ZfS 1986, 353
ZfS 1986, 353

Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall wegen eines die Fahrbahn überquerenden Eichhörnchens

AG St. Ingbert, Urteil vom 18.09.1986 - Aktenzeichen 3 C 617/85

DRsp Nr. 1994/15931

Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall wegen eines die Fahrbahn überquerenden Eichhörnchens

Kommt es zu einem Auffahrunfall, weil das vorausfahrende Fahrzeug wegen eines über die Fahrbahn laufenden Eichhörnchens stark abbremst, so ist eine hälftige Schadensteilung angemessen.

Normenkette:

StVG § 17 Abs. 1 Satz 2 ;
Fundstellen
ZfS 1986, 353
ZfS 1986, 353
ZfS 1986, 353