Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall wegen starken Bremsens des vorausfahrenden Fahrzeugs
OLG Koblenz, Urteil vom 02.12.1991 - Aktenzeichen 12 U 1292/90
DRsp Nr. 1994/11696
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall wegen starken Bremsens des vorausfahrenden Fahrzeugs
Kommt es zu einem Auffahrunfall, nachdem das vorausfahrende Fahrzeug ohne zwingenden Grund stark abgebremst worden ist, so beträgt seine Mithaftungsquote 1/3.