Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das am 09.04.2018 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Frankfurt (Oder), Az.
Hierzu besteht für den Kläger Gelegenheit zur Stellungnahme binnen einem Monat nach Zustellung dieses Beschlusses.
I.
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