AG Frankfurt/Main - Urteil vom 01.04.1993
30 C 33228/92
Normen:
StVG § 17 ; StVO § 9 ;
Fundstellen:
ZfS 1993, 294
ZfS 1993, 294
ZfS 1993, 294

Haftungsverteilung bei einem Unfall beim Fahrstreifenwechsel

AG Frankfurt/Main, Urteil vom 01.04.1993 - Aktenzeichen 30 C 33228/92

DRsp Nr. 1994/15559

Haftungsverteilung bei einem Unfall beim Fahrstreifenwechsel

Kommt es im Zuge eines Fahrstreifenwechsels zu einer Kollision zweier Fahrzeuge auf der Autobahn, so spricht ein Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des den Fahrstreifen wechselnden Fahrzeugs. Dieses haftet daher in der Regel allein.

Normenkette:

StVG § 17 ; StVO § 9 ;
Fundstellen
ZfS 1993, 294
ZfS 1993, 294
ZfS 1993, 294