Haftungsverteilung bei einem Unfall beim Fahrstreifenwechsel
AG Frankfurt/Main, Urteil vom 01.04.1993 - Aktenzeichen 30 C 33228/92
DRsp Nr. 1994/15559
Haftungsverteilung bei einem Unfall beim Fahrstreifenwechsel
Kommt es im Zuge eines Fahrstreifenwechsels zu einer Kollision zweier Fahrzeuge auf der Autobahn, so spricht ein Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des den Fahrstreifen wechselnden Fahrzeugs. Dieses haftet daher in der Regel allein.