LG Berlin - Urteil vom 08.09.2005
58 S 135/05
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 5 Abs. 7 § 9 Abs. 5 ;
Fundstellen:
Schaden-Praxis 2006, 3

Haftungsverteilung bei einem Unfall beim Linksabbiegen

LG Berlin, Urteil vom 08.09.2005 - Aktenzeichen 58 S 135/05

DRsp Nr. 2008/11037

Haftungsverteilung bei einem Unfall beim Linksabbiegen

Kommt es zu einer Kollision eines links abbiegenden mit einem von hinten überholenden Fahrzeug, so ist eine Haftungsverteilung von 1/3 : 2/3 zu Lasten des überholenden Fahrzeugs angemessen, wenn der Linksabbieger sich ordnungsgemäß zur Mitte eingeordnet und den Fahrtrichtungsanzeiger betätigt hatte.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 5 Abs. 7 § 9 Abs. 5 ;
Fundstellen
Schaden-Praxis 2006, 3