AG Calw - Urteil vom 23.06.2005
1 C 360/05
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 5 Abs. 3 Nr. 1 § 9 Abs. 5 ;
Fundstellen:
Schaden-Praxis 2005, 333

Haftungsverteilung bei einem Unfall beim Linksabbiegen

AG Calw, Urteil vom 23.06.2005 - Aktenzeichen 1 C 360/05

DRsp Nr. 2008/11078

Haftungsverteilung bei einem Unfall beim Linksabbiegen

Biegt ein Fahrzeugführer unter Betätigung des linken Fahrtrichtungsanzeigers nach links ab und kommt es zur Kollision mit einem von hinten überholenden Fahrzeug, so überwiegt das Verschulden des Überholenden. Jedoch trifft auch den Linksabbieger ein Verschuldensvorwurf, wenn er vor dem Unfall den nachfolgenden Verkehr nicht erkannt hat. In diesem Fall ist von einer Haftungsverteilung von 55 : 45 zu Lasten des überholenden Fahrzeugs auszugehen.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 5 Abs. 3 Nr. 1 § 9 Abs. 5 ;
Fundstellen
Schaden-Praxis 2005, 333