AG Verden - Urteil vom 04.10.2005
2 C 272/05
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 1 Abs. 2 § 4 Abs. 1 § 9 Abs. 1 § 41 Abs. 3 Nr. 3 Zeichen 295 ;
Fundstellen:
Schaden-Praxis 2006, 52

Haftungsverteilung bei einem Unfall beim Linksabbiegen

AG Verden, Urteil vom 04.10.2005 - Aktenzeichen 2 C 272/05

DRsp Nr. 2008/11142

Haftungsverteilung bei einem Unfall beim Linksabbiegen

Kommt es zu einer Kollision eines linksabbiegenden mit einem von hinten überholenden Fahrzeug, so ist eine Haftungsverteilung von 75 : 25 zu Lasten des überholenden Fahrzeugs angemessen, wenn die Kollision erfolgt, bevor die zweite Rückschau des links abbiegenden Fahrzeugführers überhaupt erforderlich ist.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 1 Abs. 2 § 4 Abs. 1 § 9 Abs. 1 § 41 Abs. 3 Nr. 3 Zeichen 295 ;

Tatbestand:

Der Kläger nimmt die Beklagten auf Schadensersatz infolge eines Verkehrsunfalls, der sich am 17.07.2004 auf der Kreisstraße 9 in L. zwischen dem Schleusenkanal und dem I.-Wehr ereignete, in Anspruch.

Der Kläger ist Eigentümer des Leichtkraftrads Honda NSR 125 R mit dem amtlichen Kennzeichen xxx, das der Sohn des Klägers, der minderjährige Zeuge, zum Unfallzeitpunkt führte. Der minderjährige Beklagte zu 1) fuhr hinter dem Zeugen mit dem Leichtkraftrad Honda, amtl. Kennzeichen xxx, dessen Halter der Beklagte zu 2) ist und das bei der Beklagten zu 3) haftpflichtversichert ist.