Haftungsverteilung bei einem Unfall mit einem 7 1/2 Jahre alten Kind
OLG Köln, Urteil vom 09.05.1977 - Aktenzeichen 7 U 174/76
DRsp Nr. 1994/12611
Haftungsverteilung bei einem Unfall mit einem 7 1/2 Jahre alten Kind
Kommt es zu einer Kollision eines Kraftfahrzeugs mit einer etwa 7 1/2 Jahre alten Schülerin, die unachtsam die Straße überquert hat, ohne auf herannahende Fahrzeuge zu achten, so ist von einem Mitverschulden von 50% auszugehen. Denn Kinder dieses Alters kennen die Gefahren des Straßenverkehrs, insbesondere wenn sie ortskundig sind.