OLG Nürnberg - Urteil vom 14.07.2005
13 U 901/05
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; BGB § 828 ;
Fundstellen:
NZV 2007, 205
VRS 111, 1
VersR 2006, 1513

Haftungsverteilung bei einem Verkehrsunfall mit einem Jugendlichen

OLG Nürnberg, Urteil vom 14.07.2005 - Aktenzeichen 13 U 901/05

DRsp Nr. 2008/11033

Haftungsverteilung bei einem Verkehrsunfall mit einem Jugendlichen

»Auch nach der Änderung des § 828 BGB aufgrund des Zweiten Gesetzes zur Änderung schadensrechtlicher Vorschriften vom 19. 7. 2002 (BGBl. I 2674) ist eine Abwägung dahin, dass der an einem Verkehrsunfall beteiligte Jugendliche alleine haftet, weiterhin möglich, wenn ihm objektiv und subjektiv ein erhebliches Verschulden zur Last fällt, welches die Betriebsgefahr des Kraftfahrzeugs als völlig untergeordnet erscheinen lässt.«

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; BGB § 828 ;
Fundstellen
NZV 2007, 205
VRS 111, 1
VersR 2006, 1513