OLG Hamm - Urteil vom 03.03.1993
3 U 248/91
Normen:
StVO § 18 Abs. 3 ;
Fundstellen:
r+s 1993, 373

Haftungsverteilung bei einer Kollision beim Einfädeln aus einer Parkplatzausfahrt in den fließenden Verkehr einer Autobahn

OLG Hamm, Urteil vom 03.03.1993 - Aktenzeichen 3 U 248/91

DRsp Nr. 1994/10311

Haftungsverteilung bei einer Kollision beim Einfädeln aus einer Parkplatzausfahrt in den fließenden Verkehr einer Autobahn

»1. Beim Auffahren auf die BAB darf ein Lkw-Fahrer nicht darauf vertrauen, der Fahrer eines sich auf der rechten Spur nähernden Lkw werde ihm durch Bremsen oder Ausweichen auf die linke Spur das Auffahren ermöglichen. Das gilt auch dann, wenn dieser den linken Blinker setzt; hinzutreten müssen weitere deutliche Anzeichen dafür, daß er tatsächlich ausweicht oder bremst.