OLG Düsseldorf vom 02.04.1981
12 U 129/80
Normen:
StVG § 17 ; StVO § 3 ;
Fundstellen:
ZfS 1981, 161

Haftungsverteilung bei Führen eines Fahrzeugs auf der Autobahn mit hoher Geschwindigkeit; Berechnung des Nutzungsausfallschadens

OLG Düsseldorf, vom 02.04.1981 - Aktenzeichen 12 U 129/80

DRsp Nr. 1994/9349

Haftungsverteilung bei Führen eines Fahrzeugs auf der Autobahn mit hoher Geschwindigkeit; Berechnung des Nutzungsausfallschadens

1. Kommt es zu einer Kollision mit einer Geschwindigkeit von 200 km/h auf der Überholspur einer Autobahn mehrere Kraftfahrzeuge überholenden PKW, so trägt der Überholende eine Mithaftungsquote von 30%.2. Bei einem gewerblich genutzten PKW ist ein abstrakter Nutzungsausfall regelmäßig nicht ersatzfähig.

Normenkette:

StVG § 17 ; StVO § 3 ;
Fundstellen
ZfS 1981, 161