KG - Urteil vom 01.04.1993
12 U 1862/92
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 1 Abs. 2 § 8 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 ;
Fundstellen:
VRS 85, 270
VerkMitt 1993, 74

Haftungsverteilung bei Kollision beim Linksabbiegen

KG, Urteil vom 01.04.1993 - Aktenzeichen 12 U 1862/92

DRsp Nr. 1994/7702

Haftungsverteilung bei Kollision beim Linksabbiegen

Gegenüber dem Querverkehr erstreckt sich das Vorfahrtrecht des nach links abbiegenden Kraftfahrers außerhalb des engeren Kreuzungsbereichs nur auf die für ihn rechte Fahrbahnseite der Straße, in die er abbiegen will, nicht auch auf deren linke Seite. Kommt es auf dieser linken Seite zu einem Verkehrsunfall, hat er in der Regel den gesamten Schaden zu tragen, es sei denn, das verkehrswidrige Verhalten des Linksabbiegers war für das Fahrzeug des Querverkehrs früh erkennbar und es hat versäumt, Gegenmaßnahmen einzuleiten. In diesem Fall ist eine Haftungsquote von 3/4 zu 1/4 zu Lasten des abbiegenden Pkw angemessen.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 1 Abs. 2 § 8 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 ;
Fundstellen
VRS 85, 270
VerkMitt 1993, 74