Haftungsverteilung bei Kollision beim Spurwechsel auf der Autobahn
OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.06.1982 - Aktenzeichen 1 U 202/81
DRsp Nr. 1994/9297
Haftungsverteilung bei Kollision beim Spurwechsel auf der Autobahn
Wechselt ein Autofahrer auf der Autobahn wegen eines Hindernisses auf der Normalspur kurz vor einem Überholer auf die Überholspur, so trifft den Überholer beim Auffahren eine Mithaftung von 1/3, wenn er das Hindernis auf der Normalspur rechtzeitig sehen konnte und den eingeleiteten Überholvorgang fortgesetzt hat, obwohl er damit rechnen musste, dass der Wagen vor ihm die Spur wechseln werde.