OLG Düsseldorf - Urteil vom 07.06.1982
1 U 202/81
Normen:
StVG § 7 § 17 ; StVO § 1 § 7 Abs. 4 ;
Fundstellen:
VRS 63, 339

Haftungsverteilung bei Kollision beim Spurwechsel auf der Autobahn

OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.06.1982 - Aktenzeichen 1 U 202/81

DRsp Nr. 1994/9297

Haftungsverteilung bei Kollision beim Spurwechsel auf der Autobahn

Wechselt ein Autofahrer auf der Autobahn wegen eines Hindernisses auf der Normalspur kurz vor einem Überholer auf die Überholspur, so trifft den Überholer beim Auffahren eine Mithaftung von 1/3, wenn er das Hindernis auf der Normalspur rechtzeitig sehen konnte und den eingeleiteten Überholvorgang fortgesetzt hat, obwohl er damit rechnen musste, dass der Wagen vor ihm die Spur wechseln werde.

Normenkette:

StVG § 7 § 17 ; StVO § 1 § 7 Abs. 4 ;
Fundstellen
VRS 63, 339