LG Magdeburg - Urteil vom 22.07.1994
1 S 123/94
Normen:
HpflG §§ 1 4 ; StVG § 7 § 17 ; StVO § 8 ;
Fundstellen:
VersR 1995, 1251
VersR 1995, 1251

Haftungsverteilung bei Kollision einer links abbiegenden Straßenbahn mit einem Fahrzeug des Gegenverkehrs

LG Magdeburg, Urteil vom 22.07.1994 - Aktenzeichen 1 S 123/94

DRsp Nr. 1996/3946

Haftungsverteilung bei Kollision einer links abbiegenden Straßenbahn mit einem Fahrzeug des Gegenverkehrs

Muss eine Straßenbahn über die Gegenfahrbahn schräg nach links abbiegen, um den neben der Fahrbahn liegenden Gleiskörper zu erreichen und kommt es dabei zu einer Kollision mit einem entgegen kommenden PKW, so ist von einer Haftungsverteilung von 1/5 zu 4/5 zu Lasten des PKW-Fahrers auszugehen, wenn dieser wartepflichtig war. Gegenüber dem in der Vorfahrtverletzung liegenden Verschulden des PKW-Fahrers ist die Betriebsgefahr der Straßenbahn mit lediglich 20% zu gewichten.

Normenkette:

HpflG §§ 1 4 ; StVG § 7 § 17 ; StVO § 8 ;
Fundstellen
VersR 1995, 1251
VersR 1995, 1251