Haftungsverteilung bei Kollision einer Straßenbahn mit einer sich öffnenden Autotür
LG Magdeburg, Urteil vom 19.06.1995 - Aktenzeichen 4 O 242/95
DRsp Nr. 1997/1967
Haftungsverteilung bei Kollision einer Straßenbahn mit einer sich öffnenden Autotür
Öffnet ein PKW-Fahrer die Fahrertür seines parallel zu den Straßenbahnschienen geparkten PKW und kommt es dabei zu einer Kollision mit einer herannahenden Straßenbahn, so trifft den PKW-Fahrer die alleinige Haftung.