Haftungsverteilung bei Kollision eines abgestellten PKW-Anhängers mit einem parkenden Fahrzeug durch eine Orkanböe
LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 26.10.1990 - Aktenzeichen 8 O 6002/90
DRsp Nr. 1998/12143
Haftungsverteilung bei Kollision eines abgestellten PKW-Anhängers mit einem parkenden Fahrzeug durch eine Orkanböe
Wird ein abgestellter PKW-Anhänger durch eine Orkanböe auf ein parkendes Fahrzeug geschleudert, so haftet der Halter des Zugfahrzeugs nicht, weil zwar die Betriebsgefahr des Anhängers auch nach Lösung der Verbindung mit dem Zugfahrzeug fortwirkt, der Schaden aber nicht "beim Betrieb" eines Kraftfahrzeugs i.S. von § 7 Abs. 1StVG entstanden ist.