OLG Düsseldorf - Urteil vom 16.12.1996
1 U 42/96
Normen:
StVG § 7 § 17 ; StVO § 5 Abs. 4 S. 1, Abs. 4a ;
Fundstellen:
DRsp II(286)282b-c
OLGReport-Düsseldorf 1997, 79
SP 1997, 151
VersR 1997, 334

Haftungsverteilung bei Kollision eines auf der Autobahn zum Überholen nach links ausscherenden LKW mit einem von hinten herangeführten PKW

OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.12.1996 - Aktenzeichen 1 U 42/96

DRsp Nr. 1997/5999

Haftungsverteilung bei Kollision eines auf der Autobahn zum Überholen nach links ausscherenden LKW mit einem von hinten herangeführten PKW

»1. Die Gefährdung eines sich auf der Überholspur einer zweispurigen BAB mit ca. 140 km/h nähernden Pkw-Fahrers ist nicht im Sinne von § 5 Abs. 4 S. 1 StVO ausgeschlossen, wenn ein mit ca. 80 km/h vorausfahrender Lkw zum Überholen ausschert, ohne einen Sicherheitsabstand von etwa 70 m einzuhalten.2. Bei der Bestimmung des Sicherheitsabstandes kann bei einem Pkw mit einer Annäherungsgeschwindigkeit von ca. 140 km/h ein Verzögerungswert von 2,5 m/sec² in Ansatz gebracht werden. Ein Abbremsen mit geringer Verzögerung ist dem nachfolgenden Fahrzeug auch im BAB-Schnellverkehr in der Regel zuzumuten.«