OLG Hamm - Urteil vom 07.01.1987
3 U 58/86
Normen:
StVG § 7 § 17 ; StVO § 10 ;
Fundstellen:
VRS 87, 344

Haftungsverteilung bei Kollision eines aus einem Grundstück ausfahrenden mit einem Fahrzeug des fließenden Verkehrs

OLG Hamm, Urteil vom 07.01.1987 - Aktenzeichen 3 U 58/86

DRsp Nr. 1994/10693

Haftungsverteilung bei Kollision eines aus einem Grundstück ausfahrenden mit einem Fahrzeug des fließenden Verkehrs

Kommt es zu einer Kollision eines aus einem Grundstück ausfahrenden mit einem Fahrzeug des fließenden Verkehrs, so tritt in aller Regel die Betriebsgefahr des fahrenden Fahrzeugs hinter das zu vermutende Verschulden des aus dem Grundstück ausfahrenden Fahrzeugs zurück.

Normenkette:

StVG § 7 § 17 ; StVO § 10 ;
Fundstellen
VRS 87, 344