Haftungsverteilung bei Kollision eines aus einer Grundstückseinfahrt herausfahrenden PKW mit einem auf dem Gehweg fahrenden Radfahrer
OLG Karlsruhe, vom 14.12.1990 - Aktenzeichen 10 U 117/90
DRsp Nr. 1992/9129
Haftungsverteilung bei Kollision eines aus einer Grundstückseinfahrt herausfahrenden PKW mit einem auf dem Gehweg fahrenden Radfahrer
»Ein innerorts verbotswidrig auf dem Gehweg fahrender erwachsener Radfahrer, der einem aus einer Grundstückseinfahrt herausgekommenen Pkw in die Seite fährt, hat seinen Schaden selbst zu tragen; die Betriebsgefahr des Pkw tritt hinter der groben Fahrlässigkeit des Radfahrers zurück.«