LG Dessau - Urteil vom 19.08.2005
1 S 79/05
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 1 Abs. 1 § 2 Abs. 4, 5 § 10 ;
Fundstellen:
NZV 2006, 149
Vorinstanzen:
AG Dessau, vom 17.03.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 4 C 394/04

Haftungsverteilung bei Kollision eines den Radweg gegen die Fahrtrichtung benutzenden Radfahrers mit einem aus einer Grundstücksausfahrt ausfahrenden Kraftfahrer

LG Dessau, Urteil vom 19.08.2005 - Aktenzeichen 1 S 79/05

DRsp Nr. 2008/13652

Haftungsverteilung bei Kollision eines den Radweg gegen die Fahrtrichtung benutzenden Radfahrers mit einem aus einer Grundstücksausfahrt ausfahrenden Kraftfahrer

Kommt es zu einer Kollision eines trotz vorhandenen Radwegs den Gehweg dazu noch entgegen der Fahrtrichtung benutzenden Radfahrers mit einem aus einer Grundstücksausfahrt ausfahrenden PKW, so trägt der Radfahrer die alleinige Haftung.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 1 Abs. 1 § 2 Abs. 4, 5 § 10 ;

Gründe:

Auf die tatsächlichen Feststellungen des angefochtenen Urteils wird gemäß § 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO Bezug genommen.