Haftungsverteilung bei Kollision eines durch eine Lücke im stehenden Verkehr fahrenden Linksabbiegers mit einem die Fahrzeugkolonne überholenden Motorrad
LG Köln, Urteil vom 13.07.1995 - Aktenzeichen 19 S 423/94
DRsp Nr. 1996/29542
Haftungsverteilung bei Kollision eines durch eine Lücke im stehenden Verkehr fahrenden Linksabbiegers mit einem die Fahrzeugkolonne überholenden Motorrad
Biegt ein Fahrzeug durch eine Lücke in einem Fahrzeugstau nach links auf die bevorrechtigte Fahrbahn ein und kommt es dabei zu einer Kollision mit einem die Fahrzeugkolonne im Überholverbot überholenden Motorradfahrer, so ist eine hälftige Schadensteilung angemessen.