Auf die Berufung der Beklagten wird das am 28. Juni 2010 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach - Einzelrichterin - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger 40 % sämtlicher gegenwärtigen und zukünftigen materiellen und immateriellen Schäden zu ersetzen, die ihm aus dem Unfallereignis entstanden sind bzw. noch entstehen werden, das sich am 11.10.2006 gegen 11.05 Uhr auf der B 59/ XXX Straße in XXX ereignet hat, soweit die diesbezüglichen Ersatzansprüche des Klägers nicht kraft Gesetzes auf Dritte, insbesondere auf Krankenversicherungs- und sonstige Träger sozialer Leistungen übergegangen sind bzw. noch übergehen werden.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger zu 20 % und die Beklagten zu 80 %, die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger und die Beklagten je zur Hälfe.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|