Die Berufung der Beklagten gegen das am 30.04.2009 verkündete Grundurteil des Landgerichtes Stralsund wird auf deren Kosten zurückgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Gegenstandswert des Berufungsverfahrens: bis 16.000,00 €.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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