Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger zu 82 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 18 %.
Die Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
I.
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