OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 18.03.2010
14 U 74/08
Normen:
StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2; StVO § 10;

Haftungsverteilung bei Kollision eines Fahrzeugs des fließenden Verkehrs mit einem aus einer Grundstücksausfahrt auf die Fahrbahn fahrenden Gespann

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 18.03.2010 - Aktenzeichen 14 U 74/08

DRsp Nr. 2010/15273

Haftungsverteilung bei Kollision eines Fahrzeugs des fließenden Verkehrs mit einem aus einer Grundstücksausfahrt auf die Fahrbahn fahrenden Gespann

Biegt ein Traktorgespann aus einer Grundstücksausfahrt auf die Fahrbahn ein, um sich alsdann zum Linksabbiegen einzuordnen und kommt es dabei zu einer Kollision mit einem Fahrzeug des fließenden Verkehrs, so ist eine Haftungsverteilung von 1/3 zu 2/3 zu Lasten des Traktorgespanns angezeigt, wenn der Fahrer des Fahrzeugs des fließenden Verkehrs das ausfahrende Gespann nicht wahrgenommen hat, weil er seinerseits auf den Verkehr in der Vorfahrtsstraße, in die er rechts einbiegen wollte, konzentriert war.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2; StVO § 10;