Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 13.07.2022, Az.
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 13.07.2022, Az.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
4.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
5.Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.
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