Haftungsverteilung bei Kollision eines im Kreuzungsbereich überholenden vorfahrtberechtigten Fahrzeugs mit einem wartepflichtigen Fahrzeug
AG Halle-Saalkreis, vom 08.03.2011 - Aktenzeichen 104 C 2822/10
DRsp Nr. 2011/8885
Haftungsverteilung bei Kollision eines im Kreuzungsbereich überholenden vorfahrtberechtigten Fahrzeugs mit einem wartepflichtigen Fahrzeug
Kommt es im Bereich einer Kreuzung zu einer Kollision eines wartepflichtigen mit einem vorfahrtberechtigten Fahrzeugs, so hat das vorfahrtberechtigte Fahrzeug sich die Betriebsgefahr mit 25 % anrechnen zu lassen, wenn es im Kreuzungsbereich überholt hat.