OLG Bamberg - Urteil vom 01.07.1975
5 U 79/74
Normen:
BGB § 823 § 847 ; StVG § 17 ;
Fundstellen:
DfS Nr. 1993/116

Haftungsverteilung bei Kollision eines Leichtkraftrades mit einem die Fahrbahn versperrenden LKW-Gespann bei Dunkelheit; Höhe des Schmerzensgeldes bei schwerer Hirnverletzung mit lebenslanger Erwerbsunfähigkeit

OLG Bamberg, Urteil vom 01.07.1975 - Aktenzeichen 5 U 79/74

DRsp Nr. 1996/615

Haftungsverteilung bei Kollision eines Leichtkraftrades mit einem die Fahrbahn versperrenden LKW-Gespann bei Dunkelheit; Höhe des Schmerzensgeldes bei schwerer Hirnverletzung mit lebenslanger Erwerbsunfähigkeit

1. Biegt ein 17,5 Meter langes Lastzug-Gespann in einem weiten Bogen aus einer Baustellenausfahrt auf die Straße ein und nimmt es dabei die gesamte Straßenbreite einschließlich des gegenüber liegenden Fahrbahnrandes in Anspruch, so haften Fahrer und Halter für Schäden, die einem entgegen kommenden Leichtkraftradfahrer dadurch entstehen, dass dieser das Hindernis bei Dunkelheit zu später erkennt und auffährt, zu 2/3.2. Bei schwerer Hirnverletzung mit lebenslanger Erwerbsunfähigkeit ist unter Berücksichtigung eines Mitverschuldens von 1/3 ein Schmerzensgeld in Höhe von 28.000 DM und einer Rente von 200 DM angemessen.

Normenkette:

BGB § 823 § 847 ; StVG § 17 ;
Fundstellen