BGH - Urteil vom 04.12.1964
VI ZR 195/63
Normen:
BGB § 823 ;
Fundstellen:
VersR 1965, 290
Vorinstanzen:
OLG Hamburg,

Haftungsverteilung bei Kollision eines links abbiegenden PKW-Fahrers mit einem Fußgänger

BGH, Urteil vom 04.12.1964 - Aktenzeichen VI ZR 195/63

DRsp Nr. 1994/6131

Haftungsverteilung bei Kollision eines links abbiegenden PKW-Fahrers mit einem Fußgänger

Biegt ein PKW zur Nachtzeit links ab und erfasst er dabei einen Fußgänger, der die Straße überquert, in die er einbiegt, weil er diesen erst auf einer Entfernung von 10-12 m wahrnimmt, so trägt der PKW die alleinige Haftung.

Normenkette:

BGB § 823 ;

Tatbestand: