LG Kassel - Urteil vom 14.07.1975
1 S 86/75
Normen:
StVG § 17 ; StVO § 3 ; StVO § 8 ;
Fundstellen:
VersR 1976, 452
VersR 1976, 452

Haftungsverteilung bei Kollision eines links auf eine bevorrechtigte Straße auffahrenden Fahrzeugs mit einem Fahrzeug des Gegenverkehrs bei Nebel

LG Kassel, Urteil vom 14.07.1975 - Aktenzeichen 1 S 86/75

DRsp Nr. 1994/14847

Haftungsverteilung bei Kollision eines links auf eine bevorrechtigte Straße auffahrenden Fahrzeugs mit einem Fahrzeug des Gegenverkehrs bei Nebel

Biegt ein Fahrzeug bei dichtem Nebel nach links in eine vierspurig ausgebaute bevorrechtigte Straße ein und kommt es zu einer Kollision mit einem von links auf der linken von zwei Fahrspuren mit überhöhter Geschwindigkeit herannahenden Fahrzeug, so ist eine Haftungsverteilung von 1/4 zu 3/4 zu Lasten des bevorrechtigten Fahrzeugs angemessen, wenn das wartepflichtige Fahrzeug vor der Einmündung an einem Stop-Schild gehalten und sich vor dem Anfahren davon überzeugt hat, dass die Kreuzung frei ist.

Normenkette:

StVG § 17 ; StVO § 3 ; StVO § 8 ;
Fundstellen
VersR 1976, 452
VersR 1976, 452