OLG Bremen - Urteil vom 25.02.2010
5 U 45/09
Normen:
StVG § 17 Abs. 2; StVG § 7 Abs. 1; StVO § 10; StVO § 9;
Vorinstanzen:
LG Bremen - 7 O 1224/08 . 15.9.2009,

Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem aus einer Grundstücksausfahrt ausfahrenden Fahrzeug

OLG Bremen, Urteil vom 25.02.2010 - Aktenzeichen 5 U 45/09

DRsp Nr. 2010/9789

Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem aus einer Grundstücksausfahrt ausfahrenden Fahrzeug

1. Verlässt ein Fahrzeugführer eine Grundstücksausfahrt, um in die gegenüber liegende Straße einzufahren, und kommt es bei der Überquerung des ersten Fahrstreifens der vor dem Grundstück quer verlaufenden zweispurigen Straße zu einem Zusammenstoß mit einem Fahrzeug, das nach links abbiegen will, spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Grundstücksausfahrer seine Sorgfaltspflichten gemäß § 10 StVO verletzt hat. 2. Wegen der besonderen Sorgfaltspflichten des Grundstücksausfahrers gegenüber dem fließenden Verkehr trifft ihn in einem solchen Fall grundsätzlich die volle Haftung.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Bremen - 7. Zivilkammer, Einzelrichterin - vom 15.09.2009 wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung hat die Klägerin zu tragen

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

StVG § 17 Abs. 2; StVG § 7 Abs. 1; StVO § 10; StVO § 9;

Gründe:

I. Wegen des Sach- und Streitstandes erster Instanz und der Begründung der Entscheidung im Einzelnen wird ergänzend auf das angefochtene Urteil des Landgerichts Bezug genommen (§ 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO).