OLG Celle vom 16.12.1993
5 U 232/92
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 S. 2 ; StVO § 1 § 9 Abs. 3 ;
Fundstellen:
SP 1994, 106

Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem entgegenkommenden Motorrad

OLG Celle, vom 16.12.1993 - Aktenzeichen 5 U 232/92

DRsp Nr. 1994/8295

Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem entgegenkommenden Motorrad

1. Ist einem Linksabbieger infolge eines ebenfalls links abbiegenden LKW des Gegenverkehrs die Sicht auf den geradeaus fahrenden Gegenverkehr versperrt, so darf er sich vorsichtig soweit nach links vortasten, bis er die Fahrbahn einsehen kann.2. Kommt es dabei zu einer Kollision mit einem entgegen kommenden Motorradfahrer, der den Linksabbieger des Gegenverkehrs rechts überholt, so trifft den Motorradfahrer die überwiegende Haftung, so dass von einer Haftungsverteilung von 2/3 zu 1/3 zu seinen Lasten auszugehen ist.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 S. 2 ; StVO § 1 § 9 Abs. 3 ;
Fundstellen
SP 1994, 106