Auf die Berufung der Beklagten wird das am 20. Januar 2021 verkündete Urteil des Landgerichts Oldenburg unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen unter Ziffer 1) abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld i.H.v. 30.000,00 € zu zahlen nebst Zinsen hierauf i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13. Oktober 2017.
Im Übrigen wird der Klageantragt zu 1.) als unzulässig abgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|