Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden Fahrzeug
OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.01.1974 - Aktenzeichen 12 U 37/72
DRsp Nr. 1994/9495
Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden Fahrzeug
Biegt ein Fahrzeug ab, ohne sich zuvor von der Straßenmitte hin nach links eingeordnet und das linke Blinklicht betätigt zu haben, und kommt es zu einer Kollision mit einem von hinten überholenden Fahrzeug, so trägt der Linksabbieger die alleinige Haftung.