OLG Düsseldorf - Urteil vom 10.01.1974
12 U 37/72
Normen:
StVO § 9 Abs. 1 ; StVG § 7 § 17 ;
Fundstellen:
DAR 1974, 192
VersR 1974, 1003

Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden Fahrzeug

OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.01.1974 - Aktenzeichen 12 U 37/72

DRsp Nr. 1994/9495

Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden Fahrzeug

Biegt ein Fahrzeug ab, ohne sich zuvor von der Straßenmitte hin nach links eingeordnet und das linke Blinklicht betätigt zu haben, und kommt es zu einer Kollision mit einem von hinten überholenden Fahrzeug, so trägt der Linksabbieger die alleinige Haftung.

Normenkette:

StVO § 9 Abs. 1 ; StVG § 7 § 17 ;
Fundstellen
DAR 1974, 192
VersR 1974, 1003