OLG Nürnberg - Urteil vom 16.01.1980
4 U 110/79
Normen:
StVO § 5 ; StVG § 7 § 17 ;
Fundstellen:
VersR 1981, 288

Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden Fahrzeug

OLG Nürnberg, Urteil vom 16.01.1980 - Aktenzeichen 4 U 110/79

DRsp Nr. 1994/13021

Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden Fahrzeug

Kommt es zu einer Kollision eines nach links in einen Feldweg abbiegenden Fahrzeugs mit einem drei Fahrzeuge überholenden PKW, so ist eine Haftungsverteilung von 1/4 zu 3/4 zu Lasten des Linksabbiegers gerechtfertigt, wenn dieser den Fahrtrichtungsanzeiger nicht rechtzeitig betätigt und die zweite Rückschau unterlassen hat.

Normenkette:

StVO § 5 ; StVG § 7 § 17 ;
Fundstellen
VersR 1981, 288