1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 20.03.2018, Az.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 5.592,16 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 25.05.2016 zu zahlen sowie die Klägerin von der vorgerichtlichen Rechtsanwaltsgebührenforderung der Rechtsanwaltskanzlei ... aus der Rechnung vom 11.12.2017 - Az. 1062/16 - in Höhe von 386,75 € freizustellen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2. Von den Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz tragen die Klägerin 20 % und die Beklagten 80 %. Die Beklagten haben die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4. Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 2.661,08 € festgesetzt.
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