Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit entgegenkommendem Fahrzeug an ampelgeregelter Kreuzung
KG, Urteil vom 20.01.1986 - Aktenzeichen 12 U 2428/85
DRsp Nr. 1994/7834
Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit entgegenkommendem Fahrzeug an ampelgeregelter Kreuzung
Fährt ein Linksabbieger nach Aufleuchten des grünen Abbiegepfeils an und stößt er mit einem im Gegenverkehr bei rotem Lichtzeichen in die Kreuzung eingefahrenen Kraftfahrzeug zusammen, kommt eine Mithaftung des Linksabbiegers regelmäßig nicht in Betracht.