Haftungsverteilung bei Kollision eines LKW mit einem im eingeschränkten Halteverbot abgestellten PKW
LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 24.10.1990 - Aktenzeichen 8 S 5863/90
DRsp Nr. 1998/12145
Haftungsverteilung bei Kollision eines LKW mit einem im eingeschränkten Halteverbot abgestellten PKW
Streift ein durchfahrender LKW einen PKW, der an einer verengten Fahrbahnstelle im eingeschränkten Halteverbot abgestellt worden ist, so trifft den PKW-Fahrer eine Mithaftungsquote von 25%.