Auf die Berufung der Klägerin vom 01.04.2020 wird das Endurteil des LG München I vom 26.03.2020 (Az.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.404,10 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 25.07.2019 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 334,75 € zu zahlen.
2.Von den Kosten des Rechtsstreits (I. Instanz) haben die Klägerin 53 % und der Beklagte 47 % zu tragen.
Im Übrigen wird die Berufung der Klägerin zurückgewiesen.
II.Von den Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin 69 % und der Beklagte 31 %.
III.Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
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