OLG Stuttgart vom 16.11.1993
10 U 13/93
Normen:
StVG § 7 § 17 ;
Fundstellen:
VersR 1995, 677

Haftungsverteilung bei Kollision eines mit weit überhöhter Geschwindigkeit eine Kolonne überholenden Fahrzeugs mit einem durch eine Lücke in der Kolonne in die Vorfahrtstraße einbiegenden Fahrzeug

OLG Stuttgart, vom 16.11.1993 - Aktenzeichen 10 U 13/93

DRsp Nr. 1996/3694

Haftungsverteilung bei Kollision eines mit weit überhöhter Geschwindigkeit eine Kolonne überholenden Fahrzeugs mit einem durch eine Lücke in der Kolonne in die Vorfahrtstraße einbiegenden Fahrzeug

Überholt ein PKW auf einer Vorfahrtstraße auf nasser Fahrbahn unter Überschreitung der innerorts zulässigen Geschwindigkeit von 50 km/h um mindestens 78 km/h eine Fahrzeugkolonne und kommt es zu einer Kollision durch ein durch eine Lücke in der Fahrzeugkolonne in die Vorfahrtstraße einbiegenden Fahrzeug, so trägt das überholende Fahrzeug die alleinige Haftung.

Normenkette:

StVG § 7 § 17 ;
Fundstellen
VersR 1995, 677