Am 6. Juni 1958 gegen 6.00 Uhr befuhr bei hellem trockenem Wetter der bei der Klägerin haftpflichtversicherte Metzgermeister B. mit seinem Personenkraftwagen Daimler-Benz und einem einachsigen beladenen Viehtransportanhänger die kurvenreiche Landstraße I. Ordnung Nr. 163 a von R. in Richtung E., Kreis W. Bei Beginn einer unübersichtlichen Rechtskurve streifte der auf einem Motorroller Marke Zündapp-Bella (198 ccm) entgegenkommende Beklagte den Anhänger des Personenkraftwagens. Durch den Zusammenstoß wurden der Beklagte und sein auf dem Soziussitz mitfahrender Vater verletzt. Motorroller und Anhänger wurden beschädigt.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|