SchlHOLG - Urteil vom 29.11.1978
9 U 69/78
Normen:
StVO § 5a Abs. 5 ; StVG § 7 § 17 ;
Fundstellen:
VersR 1979, 1036

Haftungsverteilung bei Kollision eines nach links in ein Grundstück einbiegenden Treckers mit einem überholenden Fahrzeug

SchlHOLG, Urteil vom 29.11.1978 - Aktenzeichen 9 U 69/78

DRsp Nr. 1994/13878

Haftungsverteilung bei Kollision eines nach links in ein Grundstück einbiegenden Treckers mit einem überholenden Fahrzeug

Kommt es nach ordnungsgemäßer Einleitung des Abbiegevorgangs und Betätigung des linken Fahrtrichtungsanzeigers zu einer Kollision eines nach links in ein Grundstück einbiegenden Traktors mit Anhänger mit einem überholenden Fahrzeug, so ist eine Haftungsverteilung von 1/3 zu 2/3 zu Lasten des überholenden Fahrzeugs gerechtfertigt.

Normenkette:

StVO § 5a Abs. 5 ; StVG § 7 § 17 ;

Hinweise:

Mitverschulden des Einbiegenden kann ausscheiden da infolge völliger Unaufmerksamkeit des nachfolgenden Fahrzeugführers Nichterkennen des Einbiegens; BGH (VI ZR 238/62) VersR 1964, 681.

Fundstellen
VersR 1979, 1036